Satzung des

FC Bayern Fan Club RED-POWER

(in Gründung)

Erster Teil – Mitgliedschaft

§1 Mitgliedschaft

(1)  Mitglied ist jeder, der in den FC Bayern Fan Club RED-POWER eingetreten ist und den anfallenden Mitgliedsbeitrag entrichtet hat.

(2)  Mitglieder gelten als ausgetreten, wenn sie aus Gründen des §3 entlassen worden oder wie unter §2 (2) Ihren Austritt erklärt haben.

§2 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

(1)  Die Mitgliedschaft beginnt am 1.des Quartals, welches auf dem Antragsdatum folgt und wenn der Antrag

•  Vollständig ausgefüllt ist und

•  mit Datum und Unterschrift versehen ist und

•  der Mitgliedsbeitrag entrichtet wurde.

Bis zur vollen Mitgliedschaft gilt §6 (1)

•  Die Mitgliedschaft endet, wenn das Mitglied schriftlich zum Quartalsende mit einer Frist von einem Monat bei einem Vorstandsmitglied seinen Austritt erklärt.

•  Bei Minderjährigen muss der gesetzliche Vertreter im Antrag auf Mitgliedschaft zusätzlich unterschreiben. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres hat diese Unterschrift im Antrag keine Bedeutung mehr.

§3 Ausschluss der Mitgliedschaft

•  Der Vorstand behält sich vor Mitglieder auszuschließen, wenn sie

•  in der Öffentlichkeit negativ auffallen, indem sie
a) dem Fan Club und/oder
b.) dem FC Bayern München
in seinem Ansehen schaden.

•  den Mitgliedsbeiträgen nach zwei Zahlungserinnerungen nicht nachgekommen sind.

•  Ein Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Mitgliedsbeiträge besteht nicht.

•  Über den Ausschluss befindet der Vorstand, in dem eine einfache Mehrheit reicht.

Zweiter Teil – Mitgliedsbeiträge

§4 Mitgliedsbeitrag

(1)  Jedes Mitglied verpflichtet sich pro Halbjahr den vollen Mitgliedsbeitrag dem Fanclub zur Verfügung zu stellen, soweit sie nicht unter den Personenkreis des §5 fallen.

(2)  Ist der Mitgliedsbeitrag für Teile des Kalenderquartals zu berechnen, so wird dieser für jeden Tag mit 1/90 des vierteljährigen Beitrags berechnet.

(3)  Der Fanclub behält sich vor, den Mitgliedsbeitrag in angemessener Höhe der wirtschaftlichen Situation zu erhöhen. Eine Erhöhung der Beiträge kann nur mit Zustimmung der einfachen Mehrheit einer Mitgliederversammlung erfolgen.

Beitragssätze:

Euro ??,?? halbjährlich

§5 Ermäßigter Mitgliedsbeitrag

(1)  Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag 75 von Hundert, wenn sie
•  Arbeitslos sind,
•  eine Rente oder Pension beziehen,
•  Schüler und Studenten sind,
•  schwerbehindert sind mit mindestens einen Grad der Behinderung von 50% haben oder
•  Auszubildende, die noch nicht das 26. Lebensjahr vollendet haben.

(2)  Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag 50 von Hundert, wenn sie
•  Nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben und
•  Schüler sind.

(3)  Mitglieder sind von der Mitgliedsgebühr automatisch befreit, wenn sie nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben.

§6 Freie Mitgliedschaft auf Antrag

(1)  Jedes Mitglied kann eine freie Mitgliedschaft beantragen.
Damit hat dieses Mitglied keinen Anspruch auf sämtliche Leistungen. Wenn ein solches Mitglied doch Leistungen vom Fanclub empfangen will ist das Mitglied unmittelbar wieder verpflichtet nach §4 und §5 einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

§7 Zahlungsbedingungen

(1)  Die Zahlung der Mitgliedsbeiträgen sowie Kosten für Stadionfahrten erfolgt per Lastschriftverfahren vom Konto des Mitglieds.

(2)  Die Lastschrift erfolgt am ersten Werktag des jeweiligen zweiten Monats im laufenden Quartal.

(3)  Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat das Mitglied dem Fanclub die entstandenen Kosten in vollem Umfang zu vertreten. Das Mitglied hat das Porto für eine Zahlungserinnerung in Höhe von 1,-- € zu tragen.

(4)  Mitglieder, die vor dem 1. Mai 2004 in den Fanclub eingetreten sind, haben auch die Möglichkeit den Mitgliedsbeitrag zu überweisen.

§8 Stadionfahrten und sonstige Fahrten

(1)  Die Stadioneintrittskarte ist vom Mitglied selbst zu zahlen.

(2)  Eine Zuzahlung bei Stadionfahrten und sonstigen Fahrten wird
•  Innerhalb von Nordrhein-Westfalen in Höhe von 5,00 Euro und
•  Außerhalb von Nordrhein-Westfalen nach Aufwand erhoben.

(3)  Eine Zuzahlung bei sonstigen Veranstaltungen sollte nicht erforderlich sein außer der Aufwand übersteigt das Mögliche.

Dritter Teil – Wahlrecht

§9 Wahlrecht bei Vorstandwahlen

(1)  Jedes Mitglied hat das Wahlrecht bei den in einmal im Jahr stattfindenden Vorstandwahlen.

(2)  Vom Wahlrecht sind die Personenkreise ausgeschlossen, die
1.  von den Mitgliedsbeiträgen befreit sind oder dies beantragt haben §6 (1),
2.  das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
3.  noch nicht der Zahlung von Mitgliedsgebühren nachgekommen sind.

(3)  Es werden insgesamt 5 Personen für die Dauer von ? Jahren in den Vorstand gewählt.

§10 Wahl des Vorsitzenden und dessen Vertreter

(1)  Der Vorsitzende und dessen Vertreter werden ausschließlich von den Vorstandsmitgliedern gewählt oder bestimmt.

Vierter Teil – Leistungsumfang und Verwendungszweck

§11 Leistungsumfang

(1)  Die Leistungen des Fanclub umfangen
1.  mindestens eine Berufung einer Vollversammlung pro Halbjahr
2.  Stadionfahrten und sonstige Fahrten
3.  Veranstaltungen

§12 Verwendungszweck

(1)  Die Verwendung von Mitgliedsbeiträgen erfolgt durch Übernahme von
1.  Teilkosten von Stadionfahrten
2.  Aufwendungen von Veranstaltungen
3.   Porto
4.   Materialien
5.   Werbekosten
6.   sonstige Kosten

Fünfter Teil – Sonstiges

§13 Probezeit

(1)  Der Fanclub behält sich vor, jedes Mitglied in den ersten 3 Monaten der Mitgliedschaft fristlos und ohne eine Begründung zu nennen zu entlassen.

§14 Erstattungsanspruch

(1)  Ein Anspruch auf Rückerstattung von geleisteten Mitgliedsbeiträgen erfolgt nicht §3 (2).

(2)  Eine Zurückerstattung für im voraus gezahlte Fahrten kann nur in der Höhe erfolgen, so dass für den Fanclub keine Unkosten entstehen.

§15 Änderung der Satzung

(1)  Eine Änderung der Satzung bedarf der einfachen Zweidrittelmehrheit einer Mitgliederversammlung.

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RED/POWER / die Fans des FC Bayern München vom Niederrhein
Unser Vorschlag für eine Satzung.

 unsere Erfolge:

 Weltpokalsieger
 1976, 2001
 Champions League
 2001
 Pokal der Landesmeister
 1974, 1975, 1976
 Pokal der Pokalsieger
 1967
 UEFA Cup Sieger
 1996
 Deutscher Meister
 1932, 1969, 1972, 1973, 1974,  1980, 1981, 1985, 1986, 1987,  1989, 1990, 1994, 1997, 1999,  2000, 2001, 2003, 2005, 2006,
 2008, 2010
 DFB Pokal Sieger
 1957, 1966, 1967, 1969, 1971,  1982, 1984, 1986, 1998, 2000,  2003, 2005, 2006, 2008, 2010
 Ligapokalsieger
 1997, 1998, 1999, 2000, 2004,  2007
 Supercupgewinner
 1987, 1990, 2010

Europas Mannschaft des Jahres 1974, 2001
Deutschlands Mannschaft des Jahres 1967, 2001
Süddeutscher Meister 1926, 1928
Bayerischer Meister 1926
Ostkreismeister (Bayerischer Meister) 1910, 1911
Südbayerischer Meister 1908, 1917, 1918, 1920, 1922
Südbayerischer Kriegsmeister 1915
Südbayerischer Bezirksmeister 1908
Südbayerischer Frühjahrsmeister 1917
Gaumeister 1907
Oberbayerischer Meister 1945
Gaumeister von Oberbayern 1916
Münchner Bundesmeister 1907
Münchner Meister 1902, 1903, 1904, 1905, 1907, 1918, 1920
Meister der Gruppe A München 1916, 1917
Münchner Frühjahrsmeister 1917

Angaben o.G.